Sollen Sie gegen Ihren Willen verlobt oder verheiratet werden?
Leben Sie gegen Ihren Willen in einer Ehe?
Kennen Sie jemanden, der zwangsverheiratet werden soll oder in einer Zwangsehe lebt?
Eine Zwangsheirat liegt vor, wenn die Ehe gegen den Willen der Braut und/oder des Bräutigams geschlossen wird. Der Zwang zur Heirat kann zum Beispiel durch Drohung, Erpressung, physische und/oder psychische Gewalt erfolgen.
Eine Zwangsehe liegt dann vor, wenn sich Personen aufgrund von Sanktionen oder Druck aus dem Umfeld, oftmals durch die Familie, dazu gezwungen sehen, eine bereits geschlossene Ehe gegen ihren Willen aufrecht zu erhalten.
Sowohl Zwangsheiraten als auch die Zwangsehen können in der Schweiz strafrechtlich verfolgt werden.
Wenn Sie mit einer Fachperson sprechen möchten, zögern Sie nicht, sich Unterstützung zu holen. Wir beraten Sie gerne.
Januar - Juni 2024
Wir bieten regelmässig Infoabende an, wo wir die Opferhilfe und unsere Arbeit vorstellen. Die neuen Daten 2024 finden Sie hier. Anmeldungen werden ab sofort entgegengenommen.
Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen.
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